Unsere Grundsätze


Wir haben Respekt vor den Motiven unserer Helferinnen und Helfer. Sie haben sich alle freiwillig und ehrenamtlich engagiert, um ein Zeichen zu setzen für mehr Interesse, Akzeptanz und Verantwortung zwischen den Bürgern unserer Gemeinden und unseren neuen Mitbürgern. Unsere Helferinnen und Helfer leisten uneigennützig Hilfe zur Selbsthilfe und setzen so ein Signal für eine menschenfreundliche und herzliche Aufnahme in unseren Gemeinden. Jeder der mithilft, hat daher auch unser Vertrauen verdient, dass er nach bestem Wissen und Gewissen hilft.
Pauschale Ängste oder Verdächtigungen würden wir entschieden zurückweisen und unsere Helferinnen und Helfer davor in Schutz nehmen. Ein Vertrauensvorschuss ist unabdingbar erforderlich, um die erfolgreiche Arbeit des Helferkreises weiterzuführen und noch zu verbessern.
Es hat sich jedoch in der Vergangenheit in sehr wenigen Einzelfällen außerhalb unseres Helferkreises gezeigt, dass eine Vertrauensstellung oder ein intensiver Kontakt zu Minderjährigen ausgenutzt und dieser Vertrauensvorschuss missbraucht werden kann und Kindern und Jugendlichen dadurch schwerer Schaden zugefügt wurde.


Daher hat sich der Helferkreis 2015 auf folgende Grundsätze zum Schutz der Kinder und der Helfer geeinigt:

  • Bei der Planung von Maßnahmen des Helferkreises werden schon in der Planungsphase Belange des Kinder- und Jugendschutzes berücksichtigt.
  • Alle Helferinnen und Helfer sollen für das Thema sensibilisiert werden. Dazu wird eine Vortragsveranstaltung als geeignet angesehen.
  • Kinder von 0 bis 14 Jahren werden nicht durch einen Helfer alleine betreut. Grundsätzlich ist die Betreuung in Anwesenheit zumindest eines Elternteils anzustreben. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, so ist ein zweiter Helfer hinzuzuziehen. Die Bildung fester Teams zwischen Erst- und Zweithelfer ist zu vermeiden.
  • Hilfeleistungen sollen immer in sozial offenem Kontext stattfinden. Gruppenbetreuung ist der Vorzug vor Einzelbetreuung zu geben. Maßnahmen sind in öffentlichen oder öffentlich einsehbaren Räumen durchzuführen.
  • Regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten und Hilfeleistungen für immer dieselben Kinder sollen durch wechselnde Helferinnen und Helfer durchgeführt werden.
  • Diese Konzeption wird spätestens nach fünf Jahren evaluiert.

Diese generellen Vorgaben werden durch spezielle Vorgaben für besonders gefahrenträchtige Situationen ergänzt.
Wenn Sie mehr zum Thema Kinder- und Jugendschutz erfahren wollen, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder die Jugendämter der Landratsämter München oder Ebersberg. Wenn Sie mehr zum Kinder- und Jugendschutz im Helferkreis wissen wollen, bitte sprechen Sie unseren Gesamt-Koordinator an.

 

Es wurden bisher keinerlei Beschwerden oder Vorfälle in diesem Kontext gemeldet.

 

27.03.2023